procedure
Ein Mandat bei mir folgt einem klaren Ablauf – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Vertretung vor Gericht wissen Sie immer, in welcher Phase wir uns befinden.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihre Situation gemeinsam einordnen. Sie schildern mir den Sachverhalt, ich erkläre Ihnen die nächsten Schritte und wie ich Ihnen helfen kann. Dieses Gespräch ist unverbindlich und unterliegt meiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Sobald ich mandatiert bin, beantrage ich Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Erst mit Kenntnis der vollständigen Ermittlungsakte weiß ich, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und welche Beweise vorliegen – die Grundlage für alles Weitere.
Auf Basis der Akteneinsicht entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Je nach Sachlage kann das etwa bedeuten: konsequentes Schweigen, eine abgestimmte Einlassung oder das Hinwirken auf eine Verfahrenseinstellung.
Ich vertrete Sie im weiteren Verfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – von einzelnen Vernehmungen bis zur Hauptverhandlung. Sie müssen sich nicht selbst mit den Behörden auseinandersetzen; das übernehme ich für Sie.
