cost

Transparenz bei den Kosten: Sie wissen von Anfang an, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen – übersichtlich, verständlich und ohne spätere Überraschungen. Die Einzelheiten besprechen wir bereits im Erstgespräch und vor einer Mandatserteilung.

Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
Ich rechne meine Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, das die Höhe anwaltlicher Gebühren gesetzlich festlegt. Im Strafrecht fallen je nach Art und Stadium des Verfahrens unterschiedliche gesetzliche Gebühren an – etwa für das Ermittlungsverfahren, ein gerichtliches Zwischenverfahren oder die Teilnahme an der Hauptverhandlung.

Honorarvereinbarung
Als Alternative zur gesetzlichen Gebührenabrechnung kann in bestimmten Fällen eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll sein – etwa auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar für einen klar definierten Verfahrensabschnitt. Das gibt Ihnen von vornherein Planungssicherheit über die entstehenden Kosten. Eine solche Vereinbarung treffen wir immer schriftlich und erst, nachdem wir alle Einzelheiten gemeinsam besprochen haben.

Pflichtverteidigung
In bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen – etwa bei schwerwiegenden Vorwürfen oder drohender Untersuchungshaft – haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ob ein solcher Fall vorliegt, erörtern wir gemeinsam.

Beachten Sie bitte: Die Kosten einer Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse. Werden Sie freigesprochen, bleibt es dabei. Werden Sie verurteilt, müssen Sie die Kosten des Verfahrens – einschließlich der Kosten der Pflichtverteidigung – in der Regel selbst tragen. Eine Pflichtverteidigung ist also nicht automatisch kostenlos.